Petitionsausschuss legt Bericht vor
Die Schließung von Amtsgerichten, Einschränkungen im
Schienenverkehr, die Genehmigung von Windkraftanlagen,
das Vorgehen von Polizeibeamten – die Klagen von
Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern über Ämter und
Behörden sind vielfältig. Das zeigen die Beschwerden, die
den Petitionsausschuss des Landtages erreichen.
Vom 1. Mai bis 31. August 2014 hat
der „Kummerkasten“ der Menschen
des Landes 122 Petitionen abschließend
bearbeitet, wie der Ausschuss-
Vorsitzende Manfred Dachner am
15. Oktober im Landtag berichtete.
Mit 93 davon hat sich der Ausschuss
intensiv befasst. In den übrigen Fällen
sei dies dem Ausschuss nicht
möglich gewesen, zum Beispiel, wenn es um Gerichtsentscheidungen
gehe. Darauf dürfe der Landtag keinen Einfluss
nehmen, sagte Dachner. Der Ausschuss hat dem Redner
zufolge im Berichtszeitraum vier Sitzungen durchgeführt,
in denen zehn Petitionen gemeinsam mit den jeweils zuständigen
Regierungsvertretern beraten wurden. Zudem
erfolgte zu einer Petition eine Beratung vor Ort.
Dachner machte in seiner Rede auch auf eine Besonderheit
des Petitionsausschusses aufmerksam: „Wie in keinem anderen
Ausschuss ringen alle demokratischen Fraktionen parteiübergreifend
darum, die Durchsetzung der Rechte der Petenten
zu stärken und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um
deren Anliegen politisches Gewicht zu verleihen“, sagte er.
Dem stimmten auch die Redner der anderen Fraktionen zu, die sich wie Dachner in ihren Reden vor allem auf konkrete
Beispiele bezogen: Detlef Lindner (CDU), Barbara Borchardt
(DIE LINKE), Nils Saemann (SPD) und Jutta Gerkan (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN). Die NPD nahm nicht an der Debatte teil und
enthielt sich bei der Abstimmung über den Bericht der Stimme.
SPD, CDU, Linke und Grüne stimmten dem Bericht zu.
Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 6/3356
Bericht des Bürgerbeauftragten gebilligt
Fehlentscheidungen, lange Wartezeiten oder gar keine
Bearbeitung: Bei Klagen von Bürgern über Behördenmitarbeiter
hilft in M-V auch der Bürgerbeauftragte. Er muss
dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten.
Der Bericht von Matthias Crone
für das Jahr 2013 wurde in den Ausschüssen
beraten und auf Empfehlung
des Petitionsausschusses am
16. Oktober vom Parlament gebilligt.
1.551 Beschwerden hat Crone im
Vorjahr bearbeitet. Gut die Hälfte aller
Beschwerden betraf soziale Themen.
In 374 Fällen hätten sich Hartz-
IV-Empfänger beklagt. Die Zahl war etwa so hoch wie 2012.
„Der Bürgerbeauftragte hat – im Gegensatz zum Petitionsausschuss
– die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe, die Bürger
in sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen“,
unterstrich der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Manfred
Dachner. Der Ausschuss habe mehrheitlich beschlossen, auf
die besondere Bedeutung des Bürgerbeauftragten hinzuweisen,
die in der rechtlichen Beratung und Unterstützung von
Hilfesuchenden zu allen Hartz IV-Fragen liegt. Beide Gremien
vereinbarten zudem eine engere Zusammenarbeit, beispielsweise
bei Beschwerden zur Schülerbeförderung, zur Vermietung
von Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten
und zum Rundfunkbeitragsrecht.
Zum Beispiel
Ein 81 Jahre alter Petent begehrte vom Landesamt für Gesundheit und Soziales die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“, was das Landesamt jedoch ablehnte. Dieses Merkzeichen gewährleistet eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages auf ein Drittel. Es ist behinderten Menschen zuzuerkennen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 aufweisen und infolge ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Der Grad der Behinderung des Petenten wurde im Jahr 2013 sogar auf 100 erhöht, sodass sich die Sachlage gegenüber seinem ersten Antrag aus dem Jahr 2010 verändert hatte. Angesichts dieses hohen Grades der Behinderung und der glaubhaften Schilderungen des Petenten erscheint es dem Ausschuss fragwürdig, dass der Petent noch in der Lage ist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das Sozialministerium muss deshalb das Anliegen des Petenten noch einmal überprüfen.
Ein Petent äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkaufs eines Jugendfreizeitzentrums und bat um Beantwortung von Fragen. Dem Anliegen konnte entsprochen werden. Die Nutzung hatte sich im Laufe des Verfahrens als tatsächlich unzulässig herausgestellt. Der Ausschuss kritisierte den nachlässigen Umgang der Stadt, des Landkreises und des Innenministeriums mit dem Beschwerdeführer.
Ein Gefängnisinsasse beklagte sich, dass den Gefangenen das Taschengeld für den Monat Mai gestrichen wurde. Grund dafür waren neue gesetzliche Regelungen, die zu einer Umstellung der Zahlungsweise führten. Bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldeck war es daraufhin zu Fehlern bei der Auszahlung gekommen. Das Justizministerium beanstandete das. Die JVA zahlte das Geld nach.