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Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern |
Der Petitionsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 26.09.2013 der sechsten Beschlussempfehlung zum Abschluss verschiedener Petitionen in der 6. Wahlperiode zugestimmt. So sieht § 10 Absatz 2 Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz vor, dass der Petitionsausschuss in seiner Funktion als vorbereitendes Beschlussorgan dem Landtag zu den von ihm behandelten Petitionen bestimmte Beschlüsse in Form von Sammelübersichten vorlegt und dazu einen Bericht erstattet.